Bei ALOS sind wir Fachleute für Übersetzungen, und in diesem Beitrag sprechen wir über einen Begriff, der eng mit der beglaubigten Form verbunden ist: die Apostille. Die Apostille ist ein zentraler Begriff im Bereich der beglaubigten Übersetzung und der internationalen Rechtsdokumente. Gemeint ist die «Haager Apostille», eine Bescheinigung, die die Gültigkeit einer öffentlichen Urkunde bestätigt, damit sie in einem anderen Land anerkannt wird, das ebenfalls das Haager Übereinkommen von 1961 unterzeichnet hat. Was genau ist die «Haager Apostille»? Die Haager Apostille ist ein vereinfachtes Verfahren zur Legalisation öffentlicher Urkunden (etwa Geburtsurkunden, Gerichtsurteile oder Diplome), durch das diese Dokumente in den Unterzeichnerstaaten des Haager Übereinkommens gültig sind, ohne dass eine zusätzliche Legalisation über das Konsulat oder die Botschaft nötig wäre. Es handelt sich im Kern um die Bestätigung, dass die Unterschriften auf einem Dokument echt und gültig sind, unabhängig vom verfassten Inhalt. Anders gesagt: Die Apostille garantiert NICHT die Echtheit, Gültigkeit oder Gleichwertigkeit eines Dokuments, sondern nur die der Unterschriften darauf. Für diese Garantie gibt es die beglaubigten Übersetzungen. Die Apostille muss IMMER im Ursprungsland des Dokuments eingeholt werden. Wie hängt die Apostille mit der beglaubigten Übersetzung zusammen? Wenn ein Dokument, das im Ausland verwendet werden soll, beglaubigt übersetzt werden muss, kann zusätzlich eine Apostille erforderlich sein, damit die Behörden des betreffenden Landes es akzeptieren. Der Zusammenhang zwischen Apostille und beglaubigter Übersetzung stellt sich folgendermaßen dar:
- Auf dem Originaldokument. Bevor ein Dokument übersetzt wird, kann es erforderlich sein, es im Ursprungsland mit einer Apostille versehen zu lassen. Diese Apostille bestätigt die Echtheit des Originaldokuments und verleiht ihm internationale Gültigkeit. Anschließend kann das apostillierte Dokument von einer vereidigten Übersetzerin übersetzt werden.
- Auf der beglaubigten Übersetzung. In wenigen Fällen muss, nachdem das Dokument übersetzt und von einer vereidigten Übersetzerin beglaubigt wurde, auch die Übersetzung mit einer Apostille versehen werden, um zu bestätigen, dass die vereidigte Person von den zuständigen Behörden des Landes, in dem die Übersetzung angefertigt wurde, ermächtigt ist.
Sehen wir uns ein konkretes Beispiel an. Angenommen, eine Person aus der Türkei muss ihre Geburtsurkunde in Spanien vorlegen, um eine Aufenthaltserlaubnis zu beantragen. Zunächst muss die Geburtsurkunde in der Türkei apostilliert werden, um ihre Echtheit zu bestätigen. Anschließend muss dieses apostillierte Dokument von einer vereidigten Übersetzerin ins Spanische übersetzt werden, in Spanien oder vor Ort. Falls die spanischen Behörden es verlangen, müsste schließlich auch die beglaubigte Übersetzung apostilliert werden, damit sie problemlos akzeptiert wird.
HIER DIE UNTERZEICHNERSTAATEN DES HAAGER ÜBEREINKOMMENS EINSEHEN
Die Apostille ist manchmal entscheidend
Die Apostille ist unerlässlich, damit Dokumente und ihre Übersetzungen im Ausland rechtlich anerkannt werden. Ohne sie könnte ein Dokument abgelehnt werden, was rechtliche, behördliche oder geschäftliche Vorgänge erschweren würde. Deshalb ist es entscheidend, dass alle, die beglaubigte Übersetzungen benötigen, wissen, ob ihre Dokumente eine Apostille brauchen, bevor sie übersetzt und in einem anderen Land vorgelegt werden. Kurz gesagt: Die Apostille ist eine Bescheinigung, die öffentliche Urkunden für den internationalen Gebrauch zwischen den Unterzeichnerstaaten des Haager Übereinkommens bestätigt. Im Zusammenhang mit der beglaubigten Übersetzung stellt die Apostille sicher, dass sowohl das Originaldokument als auch seine Übersetzung im Ausland, wo sie vorgelegt werden, rechtsgültig sind. Das ist entscheidend, um rechtliche Probleme zu vermeiden und dafür zu sorgen, dass die Unterlagen von den zuständigen Behörden akzeptiert werden. Und denken Sie daran: Wenn Sie sich in die Hände erfahrener Fachleute begeben möchten, ist ALOS die Antwort.




